Testamentsvollstreckung
Sie möchten Ihr Vermögen nach ihrem Tod durch eine Vertrauensperson verwaltet und in Ihrem Interesse innerhalb der von Ihnen bestimmten Erben auseinandergesetzt haben oder bestimmten Personen Vermächtnisse zuwenden ? Oder Sie haben noch minderjährige Kinder die erst ab einem bestimmten Alter über den Erbteil verfügen sollen oder Sie wollen für ein behindertes Kind die Nachlassverwaltung regeln? In all diesen Fällen können Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzten
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